Einstufung SUP als RuderFAHRZEUG

Die offizielle Stellungnahme/Rechtsauskunft des Beschlusses vom Mai 2011, dass wir in Österreich rechtlich in der Kategorie RuderFAHRZEUGE eingestuft sind - und somit zB die Donau befahren dürfen.

In unser aller Interesse ersuchen wir aber bitte unbedingt nicht fahrlässig auch gegenüber Dritten - insbesondere der Berufsschifffahrt - zu handeln. 

 

Wir verweisen nochmal explizit auf die Verwendung persönlicher Auftriebsmittel (Schwimm- oder Rettungswesten). Das Tragen ist zwar nicht ausdrücklich vorgeschrieben, im Unglücksfall wird das Fehlen jedoch zweifellos als Verletzung der Allgemeinen Sorgfaltspflicht gesehen.

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BMVIT Einstufung SUP als RduerFAHRZUG
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