Die offizielle
Stellungnahme/Rechtsauskunft des Beschlusses vom Mai 2011, dass wir in Österreich rechtlich in der Kategorie RuderFAHRZEUGE eingestuft sind - und somit zB die Donau befahren
dürfen.
In unser aller Interesse ersuchen wir aber bitte unbedingt nicht fahrlässig auch gegenüber Dritten - insbesondere der Berufsschifffahrt - zu handeln.
Wir verweisen nochmal explizit auf die Verwendung persönlicher Auftriebsmittel (Schwimm- oder Rettungswesten). Das Tragen ist zwar nicht ausdrücklich vorgeschrieben, im Unglücksfall wird das Fehlen jedoch zweifellos als Verletzung der Allgemeinen Sorgfaltspflicht gesehen.